Wer hat Anrecht?
Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Körperschaften des privaten Rechts, Unternehmen
Voraussetzungen
Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre für den ausgewählten Zweck verwendet werden.
Fördermittel
2.500 Euro
Die Lastenradförderung in Baden-Württemberg für Unternehmen, die in Baden-Württemberg ihren Sitz haben und auf die umweltfreundliche Alternative umsteigen möchten.
Im Rahmen der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW" bietet das Land Baden-Württemberg allen ansässigen Unternehmen derzeit einen einfachen und günstigen Einstieg in die Elektromobilität an und unterstützt dabei mit bis zu 2.500 € je Lastenfahrrad mit Elektromotor.
Mit einem Lastenrad kannst du schwere Fracht und sperrige Gegenstände günstig, schnell und umweltfreundlich transportieren und dabei ebenso einen Beitrag für ein gesundes, sauberes und lebenswertes Baden-Württemberg leisten.
Was wird gefördert?
Mögliche Optionen für Förderung:
Folgende Produkte werden, egal ob du dich für ein Leasing oder den Kauf entscheidest, gefördert:
Lasten E-Bike
Lastenanhänger mit Elektromotor für Fahrräder
Umfang der Förderung
Die Landesregierung übernimmt 25 % der Investitionskosten. Pro Elektro-Lastenrad stehen max. 2.500 € für Sie als Fördersumme bereit. Sowohl der Erwerb als auch das Leasing von neuen Elektrolastenrädern (Pedelecs 25 km/h) ist Gegenstand der Förderung. Beim Leasing darf die Vertragslaufzeit von 3 Jahren nicht überschritten werden.
Hinweis: Für die Beanspruchung der Förderung muss gewährleistet sein, dass das geförderte Fahrzeug mindestens 3 Jahre für den gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Zweck genutzt wird oder im Falle des Leasings die gesamte Leasingdauer.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
Unternehmen
Vereine
gemeinnützige Organisationen
Freiberufler/Freiberuflerin
Kommunen
mit Geschäftssitz in Baden-Württemberg